AGB Köln
(Die AGBs enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten im elektronischen Geschäftsverkehr)
1. Teilnahmebedingungen
Jeder ist teilnahmeberechtigt, sofern er/sie zu dem Zeitpunkt des Laufes 16 Jahre ist. Gibt ein Teilnehmer ein falsches Alter an, unabhängig davon, ob eine Umgehung des Mindestalters damit bezweckt ist oder nicht, ist die Faktor4 Event Marketing GmbH berechtigt, ihn von der Veranstaltung auszuschließen. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer sein Ticket nicht selbst gebucht hat, auch in den Fällen, in denen er die falsche Altersangabe nicht zu vertreten hat. Forderungen der Faktor4 Event Marketing GmbH, die aus dem Erwerb eines Tickets resultieren, bleiben von einem Ausschluss aufgrund falscher Altersangaben unberührt.
Falsche oder unvollständige sonstige Angaben zur Person können nach Ermessen des Veranstalters oder von ihm damit beauftragten Personen nach Ermessen der Schwere der Falschangaben, unabhängig, ob der Teilnehmer oder ein Dritter diese Falschangaben zu vertreten hat, zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Die Mitgliedschaft in einem Leichtathletikverein ist nicht erforderlich. Es dürfen keine ärztlichen Bedenken gegen eine Teilnahme an einem Langstreckenhindernislauf vorliegen.
Der Teilnehmer versichert, dass sein angegebenes Geburtsdatum und alle von ihm bei der Anmeldung angegebenen Daten richtig sind.
2. Vertragsabschluss / Anmeldebegrenzung / Vertragssprache
Mit Absendung des Teilnahmeantrags durch einen Klick auf den Button Bestellung abschließen wird ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages zur Teilnahme an der Veranstaltung abgegeben. Der Vertrag kommt erst mit E-Mail-Bestätigung des Veranstalters innerhalb von drei Werktagen nach Absendung des Teilnahmeantrags zustande. Sofern innerhalb dieser Frist keine Bestätigung des Veranstalters eingeht, gilt das Angebot als abgelehnt und der Vertrag kommt nicht zustande.
Das Teilnehmerfeld ist limitiert. Bei Überschreiten der Teilnehmerbegrenzung wird das Starterfeld geschlossen, wobei alle, deren Anmeldung nicht mehr berücksichtigt werden konnten, sich unverbindlich auf einer Warteliste/Voranmeldeliste eintragen können. Der Veranstalter behält es sich vor, auch noch nachträglich den Start zu ermöglichen, wobei der Teilnehmer einem nachträglichen Start zustimmen muss. In diesem Fall erhält der Teilnehmer eine E-Mail-Anfrage des Veranstalters.
Die Vertragssprache ist deutsch. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nur in deutscher Sprache angeboten.
3. Korrektur von Eingabefehlern / Speicherung des Vertragstextes
Ihre Anmeldung können Sie vor der endgültigen Versendung auf einer gesonderten Seite überprüfen. Eingabefehler können sie dann durch Anklicken des „Zurück“-Buttons Ihres Internetbrowsers auf der vorherigen Seite bzw. durch die Korrekturfunktionen auf der Anmeldeübersichtsseite korrigieren.
Kommt der Vertrag durch Bestätigung des Veranstalters zustande, wird der Vertragstext auf den internen Systemen des Veranstalters gespeichert. Die Anmeldedaten werden dem Teilnehmer mit Bestätigung des Veranstalters per E-Mail in Textform zugesendet. Der Vertragstext ist aus Sicherheitsgründen für den Teilnehmer nicht mehr über das Internet zugänglich.
4. Startgeld und Unterlagen
Die Höhe des Startgeldes www.hotfootrun.de veröffentlicht.
Das Startgeld beinhaltet folgende Leistungen: Die Startnummer und offizielle Starterlaubnis, eine Medaille und als Goodie das offizielle Finisher-Shirt. Das Finisher-Shirt wird nur vor Ort ausgegeben und nur in der Größe, die der Starter bei der Online-Anmeldung angegeben hat. Es wird nur persönlich ausgegeben nach Vorlage der eigenen Startnummer. Ein Versand ist ausgeschlossen, ebenso ein nachträglicher Umtausch. Wird das Finisher-Shirt vor Ort nicht abgeholt, dann verfällt das Recht darauf. Weitere Goodies werden den Starterunterlagen beigepackt. Die Ausgabe der Starterunterlagen erfolgt am Tag vor der Veranstaltung, von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr und am Veranstaltungstag von 08.00 Uhr bis 13.30 Uhr am Fühlinger See in Köln. Änderungen werden vorbehalten.
5. Rundum-Sorglos-Paket
Im Folgen werden die Leistungen und Bedingungen des Rundum-Sorglos-Pakets aufgeführt.
- Kostenlose Umbuchung auf einen anderen Hotfoot Run in Deutschland, innerhalb der nächsten 18 Monate (1)
- Kostenlose Umbuchung auf eine andere Distanz (2)
- Kostenlose Umschreibung des Tickets auf eine/n andere/n Starter/in (3)
- Stornierung (4) des Tickets bis um 24.00 Uhr am Tag vor dem Lauf unter folgenden Bedingungen:
- Krankheit, Verletzung, Schwangerschaft oder Todesfall, unter Vorlage eines Attests an support@hotfootrun.de (4)
- Umzug ins Ausland, mit Ummeldebescheinigung an support@hotfootrun.de (4)
- Unplanmäßiger Arbeitseinsatz am Tag des Runs, der nicht vorhersehbar war. Eine Bestätigung des Arbeitsgebers darüber, dass an dem Tag des Laufs ein außerplanmäßiger Arbeitseinsatz erfolgen muss, muss an support@hotfootrun.de geschickt werden. (4)
Der Preis für das angebotene Paket ist abhängig von dem gebuchten Ticket und kann unter www.hotfootrun.de eingesehen werden.
- Sollte auf ein Ticket umgebucht werden, das teuer ist als das bisher gebuchte Ticket, muss die Differenz bezahlt werden. Zusatzleistungen wie personalisierte Startnummer und Vorabversand können kostenlos mit übernommen werden, sofern die Umbuchung mindestens 6 Wochen vor dem Start erfolgt ist. Sollte die Umbuchung weniger als 6 Wochen vor dem Lauf stattfinden, verfallen die mitgebuchten Zusatzleistungen. Sollte auf ein Ticket umgebucht werden, das günstiger ist als das ursprünglich gekaufte Ticket, wird die Differenz nicht erstattet. Sollten die Startunterlagen bereits per Vorabversand zugestellt worden sein, müssen diese unverzüglich an Faktor4 Event Marketing, Kunstfelderstraße 7, 51069 Köln, zurückgeschickt werden.
- Sollte auf eine längere Distanz umgebucht werden, berechnen wir die preisliche Differenz zu der längeren Distanz. Grundlage der Berechnung der preislichen Differenz sind die Ticketpreise, die bei der ursprünglichen Buchung des Tickets galten. Bei der Umbuchung auf eine kürzere Distanz wird der preisliche Unterschied nicht erstattet. Bei der Umbuchung auf eine andere Distanz wird eine neue Startnummer, auf der die neue Distanz vermerkt ist, ausgestellt. Sollte ein Vorabversand bestellt und die Startnummer mit der alten Distanz bereits zugesandt worden sein, muss die alte Startnummer bei der Registrierung vor Ort vorlegen werden und eine neue Startnummer wird vor Ort erstellt.
- Die Umbuchung auf eine Person kann kostenlos erfolgen. Mitgebuchte Zusatzleistungen können dabei nur übernommen werden, wenn die Umbuchung mindestens 6 Wochen vor dem Lauf vorgenommen wurde. Sollte das Ticket weniger als 6 Wochen vor dem Lauf umgebucht werden, verfallen die mitgebuchten Zusatzleistungen. Sollte der Vorabversand mitgebucht und das Starterpaket bereits zugesandt worden sein, müssen die Startunterlagen unverzüglich an Faktor4 Event Marketing GmbH, Faktor4 Event Marketing, Kunstfelderstraße 7, 51069 Köln, per Post zurückgeschickt werden.
- Bei einer Stornierung wird der Ticketpreis zurückerstattet, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Ticketpreises. Zusatzleistungen wie personalisierte Startnummer, Vorabversand oder Medaillengravur können nicht erstattet werden. Sollte ein Vorabversand der Startunterlagen mitgebucht und die Unterlagen bereits versandt worden sein, müssen die Startunterlagen unverzüglich per Post an Faktor4 Event Marketing, Kunstfelderstraße 7, 51069 Köln, zurückgeschickt werden.
6. Anmeldung & Anmeldeschluss & Stornierung
Teilnehmende können sich nur auf www.hotfootrun.de anmelden. Die Anmeldung kann nicht storniert werden, eine Ummeldung, bzw. Übertragung des Startplatzes auf einen anderen Teilnehmer ist jedoch möglich.
In Fällen von höherer Gewalt (z.B. Wetter, Unruhen) bzw. Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen und die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer beeinträchtigen könnten (z.B. der COVID-19-Pandemie), ist der Veranstalter berechtigt und im Falle einer behördlichen Anordnung auch verpflichtet, ein geplantes Event abzusagen oder abzuändern. Der Veranstalter ist in diesem Fall von Rückzahlungen und etwaigen Schadenersatzpflichten ausgenommen. Im Falle einer kompletten Absage aufgrund höherer Gewalt wird der Veranstalter eine Ersatzveranstaltung ausrichten, bei der die bereits erworbenen Tickets für die ausgefallene Veranstaltung Ihre Gültigkeit behalten. Auch eine kostenfreie Ummeldung auf einen anderen Lauf als die Ersatzveranstaltung oder auf eine andere Person ist einmalig möglich. Im Übrigen gelten für eine Erstattung des Stargeldes bzw. die Erteilung eines Gutscheins für eine Ersatzveranstaltung die jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften.
7. Sammelanmeldungen
Eine Sammelanmeldung ist Ihnen nur erlaubt, wenn sämtliche angemeldete Personen die Teilnahmebedingungen gemäß Ziffer I. dieser AGB erfüllen und einer Anmeldung unter Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten unter Geltung sämtlicher Vertragsbedingungen zugestimmt haben. Eine in Vertretung angemeldete Person genehmigt spätestens mit der Teilnahme an der Veranstaltung den Vertrag einschließlich sämtlicher Vertragsbedingungen.
Verstößt der anmeldende Teilnehmer gegen die vorstehend beschriebene Pflicht, ist er zum Ersatz des dem Veranstalter entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung des Veranstalters von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Die Freihaltungs- und Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Veranstalter von Rechtsverteidigungskosten (Gerichts- und Anwaltskosten etc.) vollständig freizustellen. Sonstige Ansprüche des Veranstalters, insbesondere zur außerordentlichen Kündigung sämtlicher Vertragsverhältnisse mit den angemeldeten Teilnehmenden, bleiben unberührt.
8. Kein Widerrufsrecht
Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine Dienstleistung im Bereich der Freizeitgestaltung, die zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums erbracht wird. Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden in diesem Fall keine Anwendung. Ein Widerrufsrecht besteht daher nicht.
9. Ummeldung
Eine Ummeldung auf einen anderen Teilnehmer ist gegen eine Ummeldegebühr möglich.
Eine Ummeldung zwischen den Distanzen ist gegen eine Ummeldegebühr möglich.
Eine Ummeldung zwischen den Events ist gegen eine Ummeldegebühr möglich.
Der Veranstalter übernimmt insofern bei einer Ummeldung keine Haftung für die Erstattung des Startgeldes an die ursprünglich angemeldete Person. Die entstehenden Kosten und Gebühren werden von dem ursprünglichen Ticketbesitzer getragen. Die Höhe der Gebühren kann auf www.hotfootrun.de eingesehen werden.
10. Reglement & Disqualifikation
Bei Nichtbewältigung bzw. Umlaufen eines Hindernisses oder einer Rennaufgabe z.B. aufgrund von Verletzungen, gilt der Hotfoot Run als nicht geschafft. Gleiches gilt für unfaires oder unsportliches Verhalten auf der Strecke. Die Streckenposten übermitteln die Startnummer per Funk an die Turnierleitung. Das Rennen kann trotzdem fortgesetzt werden, die Ergebnisliste wird alle disqualifizierten LäuferInnen als „FAILED“ ausweisen. Streckenposten an jedem Hindernis überprüfen den reibungslosen und regelgerechten Ablauf. Die Strecke ist so aufgebaut, dass möglichst keine Wartezeiten vor den Hindernissen entstehen. Falls dies doch geschehen sollte, erwartet der Veranstalter absolute Fairness unter allen Teilnehmenden. Da es sich um einen Hindernislauf handelt, bei dem die Sicherheit der LäuferInnen an oberster Stelle steht, kann es zu Verzögerungen an einzelnen Hindernissen kommen. Der Veranstalter ist bemüht, dies z.B. durch den Startmodus und/oder den Streckenverlauf zu minimieren.
Disqualifiziert werden Teilnehmende zudem, wenn sie die offizielle Startnummer in irgendeiner Weise verändern, insbesondere den Werbedruck unsichtbar oder unkenntlich machen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmende bei nachgewiesenem Verstoß gegen obige Verpflichtungen von der Veranstaltung auszuschließen.
11. Änderungsvorbehalt
Der Veranstalter behält sich vor, kurzfristig bestimmte Streckenabschnitte zu sperren, Hindernisse zu schließen oder aber die Streckenlänge zu verändern, sofern dies aufgrund von kurzfristigen Witterungseinflüssen aus Sicherheitsgründen behördlich angeordnet wird oder zum Schutze von Leib und Leben der Teilnehmer notwendig ist und der Teilnehmer hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Gleiches gilt für den Fall, dass der Veranstalter ein Hindernis/Streckenabschnitt reparieren muss und/oder einem Verletzten geholfen werden muss und der Teilnehmer durch die Sperrung der Streckenabschnitte bzw. Hindernisse oder aber die Veränderung der Streckenlänge zu dem vorgenannten Zwecke nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird.
Der Ablauf der Veranstaltung richtet sich nach den behördlichen Auflagen im Rahmen der COVID-19-Pandemie.
Behördliche Anordnungen können den Ablauf der Veranstaltung, insbesondere aber nicht ausschließlich wie folgt, beeinträchtigen:
- eine Teilnahme ist nur mit Impfbescheinigung oder negativen Corona Test oder sogar PCR Test möglich
- Zuschauer müssen gegebenenfalls ausgeschlossen oder dürfen nur beschränkt zugelassen werden
- Startgruppen müssen gegebenenfalls verkleinert und evtl. auf 2 Tage ausgeweitet werden
- Gegebenenfalls können keine Duschen angeboten werden
Sofern die behördlichen Auflagen durch einen Teilnehmer aufgrund des Verschuldens des Teilnehmers nicht erfüllt werden und der Teilnehmer daher an der Veranstaltung nicht zugelassen werden darf, verfällt das Ticket (z.B. wird durch den Teilnehmer keine behördlich angeordnete Impfbescheinigung, negativer Corona Test oder sogar negativer PCR Test vorgelegt). Sofern die Teilnahme für den Teilnehmer unverschuldet (z.B. bei bestehender Corona Infektion) unmöglich ist, behält das Ticket für die nachfolgende Veranstaltung seine Gültigkeit.
12. Haftung
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Rechtsmängeln i.S. des § 438 Abs. 1 Nr. 1a BGB, sowie bei Garantien (§ 444 BGB). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
13. Rechteübertragung – Namensrecht und Recht am eigenen Bild
Teilnehmende erklären sich damit einverstanden, dass die von ihnen im Zusammenhang mit der Teilnahme gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Internet, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen – Filme, DVDs, etc. – genutzt, verbreitet und veröffentlicht werden dürfen und der Name des Teilnehmers in den Ergebnislisten auf www.hotfootrun.de veröffentlicht und genutzt werden darf.
>> Datenschutzhinweis seitens unseres Partners Sportograf GmbH & Co. KG <<
Auf unserer Veranstaltung wird die Sportograf GmbH Et Co. KG (www.sportograf.com) als Medienpartner und exklusiver Fotodienstleister eingesetzt. Wenn Sie an einer Veranstaltung teilnehmen, bei der Sportograf (im Folgenden: „wir“) als exklusiver Fotodienst vom Veranstalter beauftragt wurden, erheben wir ggf. Video- oder Bildmaterial, auf dem Sie persönlich, ggf. mit ihrer Teilnehmernummer der Veranstaltung (z.B. Startnummer), zu erkennen sind.
Wir nutzen die bei den Sportveranstaltungen erhobenen Daten um unsere Verpflichtung als Fotodienstleister aus dem zugrunde liegenden Vertrag mit dem Veranstalter zu erfüllen sowie in unserem eigenen wirtschaftlichen Interesse, um die Fotos oder Videos der Veranstaltung an die sich
interessierenden Teilnehmer über unsere Website www.sportograf.com zu vermarkten. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Veranstaltungsfotografie können wir festhalten, dass die
Teilnehmer der Sportveranstaltungen zum einen transparent darüber aufgeklärt werden, dass Sportograf als exklusiver Fotodienstleister eingesetzt wird und das zum anderen jeder Teilnehmer einer solchen Veranstaltung damit rechnen muss, dass der Veranstalter bzw. dessen Kooperationspartner Fotos solcher Events als Erinnerungen bzw. Souvenirs vermarktet. Ihre Daten
werden nicht an Dritte weitergeben. Zur Erfassung der entsprechenden Fotos setzen wir ausschließlich Fotografen ein, die wir datenschutzrechtlich nach der EU-Datenschutzgrundverordnung verpflichtet haben.
Rechtsgrundlage sind unsere vorgenannten berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Sie können gegen diese Verarbeitung Widerspruch einlegen.
Näheres zum Umgang mit diesen personenbezogenen Daten und zu Ihrem Widerspruchsrecht finden Sie in der Datenschutzerklärung auf www.sportograf.com/de/service/general/privacy bzw.
beta.sportograf.com/de/privacy
14. Rechtswahl
Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Gegenüber Verbrauchern (siehe § 1 Abs. 2 der AGB) gilt diese Rechtswahl demnach nur insoweit, als zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in welchem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht den Regelungen dieser AGB entgegenstehen. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
15. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Waren und/oder diesen AGB sind die Gerichte am Sitz des Verkäufers ausschließlich zuständig, sofern der Kunde Kaufmann ist oder es sich beim Kunde um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder der Kunde keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, der Kunde den Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt hat oder wenn der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
16. Veranstalter und ladungsfähige Adresse
Faktor4 Event Marketing GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ingo Pauly
Kunstfelder Str. 7
51069 Köln
17. Schlussbestimmungen
Sollte eine Regelung dieses Vertrags teilweise oder vollständig unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder eine Lücke aufweisen, so bleiben alle übrigen Regelungen des Vertrags hiervon unberührt.